Automatisierung und Datenschutz in der Schweiz: Checkliste für KMU
Sobald du Abläufe automatisierst, fliessen Kundendaten zwischen Systemen. Das ist unproblematisch, wenn du ein paar Grundregeln beachtest. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Der rechtliche Rahmen
In der Schweiz gilt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), das seit dem 1. September 2023 in Kraft ist. Wenn du Kundinnen und Kunden aus der EU bedienst, kann zusätzlich die DSGVO relevant sein. Ob das bei dir der Fall ist, klärst du am besten mit einer Fachperson.
Grundsätze, die für Automationen gelten
- Transparenz: Informiere in deiner Datenschutzerklärung, wofür du Daten verwendest.
- Zweckbindung: Nutze Daten nur für den Zweck, für den du sie erhoben hast.
- Verhältnismässigkeit: Verarbeite nur, was du wirklich brauchst.
- Datensicherheit: Schütze Zugänge und gib Automationen nur die nötigen Rechte.
Wenn Anbieter im Spiel sind
Setzt du Plattformen oder externe Dienstleister ein, die Kundendaten verarbeiten, handelt es sich in der Regel um Auftragsbearbeitung. Schliesse dafür einen Vertrag ab und prüfe, wo die Daten verarbeitet werden. Bei einer Verarbeitung im Ausland ist zu klären, ob das Empfängerland ein angemessenes Datenschutzniveau hat oder zusätzliche Garantien nötig sind.
Besonders sensible Daten
Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswert. Hier ist besondere Sorgfalt gefragt: Nachrichten möglichst ohne sensible Details halten und Lösungen genau auf Datenschutz prüfen.
Checkliste vor dem Start
- Welche Personendaten fliessen durch die Automation?
- Welche Anbieter sind beteiligt, und wo verarbeiten sie die Daten?
- Gibt es einen Vertrag zur Auftragsbearbeitung?
- Ist die Datenschutzerklärung aktuell?
- Wer hat Zugriff, und sind die Rechte minimal?
- Wie lange werden Daten aufbewahrt, und wie werden sie gelöscht?
Häufige Fragen
- Ist das hier Rechtsberatung?
- Nein. Der Beitrag ist eine allgemeine Orientierung. Für verbindliche Aussagen zu deinem Betrieb wende dich an eine Fachperson für Datenschutzrecht.
- Müssen Daten in der Schweiz bleiben?
- Nicht grundsätzlich. Bei einer Verarbeitung im Ausland müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das solltest du pro Anbieter prüfen.
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